Preise
Preisliste
| Zeitraum | ab 7 Tage | Preis |
|---|---|---|
| 01.01.2026 bis 14.06.2026 | 63,00 € | |
| 14.06.2026 bis 13.09.2026 | 83,00 € | |
| 13.09.2026 bis 31.12.2026 | 63,00 € | |
| 01.01.2027 bis 12.06.2027 | 66,00 € | |
| 12.06.2027 bis 11.09.2027 | 86,00 € | |
| 11.09.2027 bis 31.12.2027 | 66,00 € |
- Ab der 5. Person: 15,00 € Aufpreis pro Person und Tag.
- Strom, Gas und Wasser sind bereits im Mietpreis enthalten.
- Endreinigung: einmalig 56,00 €, ab 01.01.2027 einmalig 58,00 €.
- Hunde: kostenlos
- WLAN: kostenlos
Bitte beachten
- Benutzen Sie unseren Preisrechner.
- Buchung ab 7 Tagen möglich, sowie nach Absprache.
- Ankunft samstags ab ca. 14.00 Uhr, nach Absprache auch früher möglich
- Abreise samstags 10.00 Uhr
- Bitte benachrichtigen Sie uns 1 Stunde vor Ankunft telefonisch unter:
+49 (0) 171 / 53 27 388
Kautionsgebühr
Eine Kaution in Höhe von 75,00 € ist bei Schlüsselübergabe zu hinterlegen – Rückzahlung am Abreisetag.
Wäschepaket-Service
Wäschepaket, falls gewünscht
pro Person 18,00 €
Enthalten ist:
- 1 x Bettwäsche
- 2 x Badetücher
- 4 x Handtücher
- 2 x Waschhandschuhe
- Geschirrtücher
Gästebeitrag
| wird je nach Dauer des Aufenthalts bemessen. Er beträgt je Tag/Übernachtung: |
|||
|---|---|---|---|
| Hauptsaison | Übrige Zeit | ||
| Für jede Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres | 3,20 € | 1,60 € | |
| Für Kinder von 0–3 Jahren | 0,00 € | 0,00 € | |
| Für Kinder von 4–12 Jahren | 1,20 € | 0,60 € | |
| Für Kinder von 13–17 Jahren | 2,40 € | 1,20 € | |
Kurbezirk: Horumersiel-Schillig und Umgebung, Hooksiel und Umgebung
Die Gästebeitragspflicht entsteht mit der Ankunft im Erhebungsgebiet und endet mit dem Tag der Abreise.
Auf www.wangerland.de erfahren Sie mehr über die Services der Gästekarte.
Vom Gästebeitrag befreit sind:
- Kinder bis einschließlich 3 Jahre.
- Schwerbehinderte, deren „Grad der Behinderung“ (früher: Minderung der Erwerbsfähigkeit) laut amtlichem Ausweis 100 % beträgt.
- Schwerbehinderte, die laut amtlichem Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (Kennzeichnung „B“ im Ausweis). Dies gilt unabhängig vom Grad der Behinderung (z. B. GdB 80 % und Kennzeichnung „B“).
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind.